Datenschutzbestimmungen: koordinierte Aktion gegen Google

Im Oktober 2012 gaben die in der "Artikel 29-Gruppe" vereinten europäischen Datenschutzbehörden Google 4 Monate Zeit um seine Datenschutzbestimmungen an EU-Recht anzupassen. Google ließ diese Frist ohne wesentliche Änderungen verstreichen. Auch nach einem Treffen mit Google-Vertretern im März seien keine Änderungen bemerkt worden. Aus diesem Grund haben Datenschutzbehörden aus sechs Ländern (Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Großbritannien und die Niederlanden) entschieden gegen den Internet-Konzern vorzugehen.

Am 1. März 2012 hat der Internetgigant seine neuen Datenschutzbestimmungen eingeführt. Das vereinfachte Regelwerk erlaubt es Google nahezu alle Informationen aus allen Diensten (Gmail, Google+, Youtube, ...) für alle Zwecke zu kombinieren. Eine Analyse des G29 zeigte daß die geltenden Nutzungsbedingungen von Google nicht dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen.

Nach dem Abschluß dieser Analyse können die Datenschutzbehörden der europäischen Ländern nun entscheiden ob sie weitere Untersuchungen in ihren respektiven Ländern leiten wollen.

 

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