Urteil des Bundesgerichtshofs

Google muss umstrittene Suchvorschläge löschen

Ein Unternehmer hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Prozess gegen Google gewonnen. Es ging um die Funktion der automatischen Vervollständigung ("Autocomplete"), die der Internetkonzern seit 2009 in seiner Suchmaschine integriert hat. Gibt man Suchwörter ein, werden diese noch während der Eingabe automatisch um weitere Vorschläge vervollständigt. Angezeigt werden Begriffe, die von vielen anderen Benutzern im gleichen Zusammenhang auch gesucht wurden.

In diesem Fall wurde der Name des Klägers von Google automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt. Die Richter befanden, dass niemand es hinnehmen muss, wenn die Suchzeile zusätzlich unangenehme oder beleidigende Begriffe vorschlägt.

Der BGH urteilte dass Google zwar nicht von sich aus überprüfen muss was zu jedem Namen vorgeschlagen wird. Wenn aber Persönlichkeitsrechte verletzt werden, muss der Internetkonzern die automatischen Suchtipps anpassen.

 

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