Die Artikel 29-Gruppe, die alle europäischen Datenschutzbehörden vereint, hat eine Stellungnahme zu Anonymisierungstechniken veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe hat erst die Effektivität der bestehenden Techniken analysiert und dann seine Empfehlungen für eine korrekte Umsetzung der verschiedenen Anonymisierungsmöglichkeiten gegeben.
Viele Akteure, vor allem im Bereich der Forschung, nutzen Anonymisierungstechniken zur Auswertung von Daten. Die Artikel 29-Gruppe hat in seiner Stellungnahme darauf hingeweisen dass es sich bei der Prozedur der Anonymisierung um eine Datenverarbeitung handelt im Sinne der Richtlinie 95/46/EG und dass pseudonymisierte Daten nicht als anonym angesehen werden. Es handelt sich bei der Anonymisierung lediglich um eine Sicherheitsmaßnahme, die die Wahrscheinlichkeit einer Verbindung zwischen einem Datensatz und einer einzelnen Person verkleinern.
Darüber hinaus rät die Arbeitsgruppe den Datenverarbeiter die existierenden Techniken regelmässig zu überprüfen um die Anonymität der Daten weiter gewährleisten zu können