Als federführende Behörde analysierte die CNPD, in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen europäischen Datenschutzbehörden (gemäß Arbeitsdokument 225 der Artikel 29-Gruppe), das “Data Processing Addendum” und Anhang 2 der Standardvertragsklauseln der Amazon Web Services (AWS), Inc.
Ziel dieser Überprüfung der europäischen Datenschutzbehörden war es zu bewerten, ob diese Dokumente den Erfordernissen des Beschlusses 2010/87/EU der EU-Kommission betreffend dem internationalen Datenverkehr entsprechen.
Am 6. März 2015 bestätigte die CNPD in einem Brief, daß das “Data Processing Addendum” im Einklang mit den Standardvertragsklauseln des Beschlusses 2010/87/EU der EU-Kommission ist und, daß durch die Verwendung des "Data Processing Addendum" zusammen mit seinen Anhängen, AWS ausreichende vertragliche Verpflichtungen eingeht, um einen rechtlichen Rahmen für seine internationalen Datenströme, im Einklang mit Artikel 26 der Richtlinie 95/46/EG, zu bieten. Darüber hinaus badankte sich die CNPD bei AWS für die konstruktive Zusammenarbeit, die zu diesen positiven Schlussfolgerungen geführt hatte.