Am 15. Juni 2015 einigte sich der Rat der Europäischen Union auf einen gemeinsamen Text zum Entwurf der Datenschutzverordnung. Die europäischen Datenschutzbehörden begrüssen, dass die Verhandlungen zwischen den 3 europäischen Institutionen - Kommission, Parlament und Rat - nun beginnen können.
In diesem Kontext hat die Arbeitsgruppe ihre gemeinsame Position über die wichtigsten Punkte der Reform (Definitionen, Anwendungsbereich, Grundprinzipien, Rechte der betroffenen Personen, Befugnisse der Datenschutzbehörden und Regierungsmodell) veröffentlicht.
Die Stellungnahme wurde symbolisch an die Vertreter der drei Institutionen übertragen. Die Arbeitsgruppe hofft, dass ihr Beitrag dabei hilft die hohen europäischen Datenschutzstandards aufrechtzuerhalten.