Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung über digitale Omnibusse verabschiedet. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den digitalen Rechtsrahmen der EU zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Organisationen zu verbessern.
Der EDSA und der EDSB konzentrieren sich auf die Aspekte der DSGVO, der EU-DSVO, der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und des Besitzstands im Bereich der Datenverarbeitung. Insbesondere bewerten sie, ob der Vorschlag 1) zu einer echten Vereinfachung führt und die Einhaltung erleichtert, 2) mehr Rechtssicherheit schafft und 3) die Grundrechte des Einzelnen beeinträchtigt.