Auf Initiative des Europarats und mit der Unterstützung der Europäischen Kommission findet am 28. Januar 2007 der erste Europäische Datenschutztag statt. Es handelt sich dabei um den Jahrestag der Unterzeichnung der Konvention zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Abkommen Nr. 108 vom 28. Januar 1981 - "Datenschutzkonvention"), die bis zum heutigen Tag von 38 Staaten (darunter auch Luxemburg) ratifiziert wurde.
Der Datenschutztag soll europaweit an die Wichtigkeit des Schutzes des Privatlebens und an die Rechte gegenüber der (heute vor allem durch EDV und andere leistungsfähige Technologien ausgeführten) Verarbeitung personenbezogener Daten erinnern. Tatsächlich hat eine 2003 in den EU-Mitgliedsstaaten durchgeführte Studie der Europäischen Kommission gezeigt, dass 70% der EU-Bürger das Gefühl haben, nur wenig über die geltenden rechtlichen Regeln zu wissen, die ihr Privatleben schützen.
Der Europäische Datenschutztag gibt den nationalen Kontrollbehörden Gelegenheit, den Bürgern die in ihren jeweiligen Ländern auf der Grundlage der Datenschutzkonvention eingeführten Regeln näherzubringen ; zugleich werden die Bürger dabei auch darauf aufmerksam gemacht, dass tagtäglich persönliche Informationen vielfältiger Art gesammelt, gespeichert, aufbewahrt, weitergeleitet und zusammengeführt werden, dass es jedoch Bestimmungen gibt, welche die vorherige Zustimmung der Bürger oder einen vom Gesetz vorgesehenen Bedarfsfall vorschreiben und die Dateiverantwortlichen dazu verpflichten, Grundsätze wie die rechtmäßige Zweckbestimmung, die Angemessenheit oder die Transparenz bei der Nutzung personenbezogener Daten zu befolgen.
Im Großherzogtum Luxemburg gewährleistet die Nationale Kommission für den Datenschutz die Beachtung der Bestimmungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten. Es obliegt der vom Datenschutzgesetz vom 2. August 2002 geschaffenen Kommission, über die Beachtung der Datenschutzgesetzgebung zu wachen, angemessene Verhaltensweisen im Datenschutzbereich zu fördern, den Datenverarbeitern Auskunft in Bezug auf ihre Pflichten zu geben und die Bürger über die Beachtung ihrer Rechte zu informieren. Zu ihren Aufgaben gehört es außerdem, der Regierung Empfehlungen zu unterbreiten, Gutachten über Gesetzes- und Verordnungsentwürfe im Datenschutzbereich abzugeben und die von den Datenverarbeitern zu erfüllenden Formalitäten zu überprüfen.