Das Bezirksgericht Luxemburg, 12. Strafkammer, hat erstmals eine Person wegen Missachtung des Datenschutzgesetzes verurteilt.
Der Angeklagte, der eine unrechtmäßige Verbreitung sog. empfindlicher Daten vorgenommen hatte, wurde zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt, außerdem wurde die Beschlagnahmung der betreffenden Datei angeordnet.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Nutzung dieser Datei als nicht legitim anzusehen ist und unter keinen der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle vom Verbot der Verarbeitung empfindlicher personenbezogener Daten fällt.