Die Einführung des Dienstes "Google Street View" hat auf internationaler Ebene bereits zahlreiche Fragen, Vorbehalte und Bedenken im Zusammenhang mit möglichen Beeinträchtigungen des Privatlebens hervorgerufen (siehe Artikel vom 4. Mai 2009). Das Vorhaben der Firma Google Inc., diesen Dienst demnächst auf das Großherzogtum Luxemburg auszuweiten, gibt nun auch hierzulande Anlass zu Diskussionen.
Google hatte im Herbst 2008 Kontakt zur luxemburgischen Datenschutzkommission aufgenommen, um "Street View" in Übereinstimmung mit den luxemburgischen Anforderungen zum Schutz des Privatlebens und der personenbezogenen Daten zu bringen. Anfang 2009 wurde eine Vorabmeldung der obengenannten Datenverarbeitungen eingereicht ; Google hat der nationalen Kommission zudem gewisse Zusicherungen in Bezug auf den Schutz der persönlichen Privatsphäre gegeben.
Gemäß der gemeinsamen Position, die im Februar 2009 auf europäischer Ebene von Datenschutzbehörden aus fast 30 Ländern bezogen wurde, ist die Datenschutzkommission der Ansicht, dass die Bildaufnahmen sowie die Bereitstellung dieser Bilder auf „Google Street View“ an sich nicht rechtswidrig sind. Google muss jedoch klare Vorsichtsmaßnahmen treffen (vor allem im Hinblick auf die automatische „Verpixelung“ von Bildern, um das Wiedererkennen von Personen und Fahrzeugen unmöglich zu machen), die Rechte der betroffenen Personen beachten (unter anderem das Recht, zusätzlich die „Verpixelung“ von Bildern zu verlangen, die nach der Veröffentlichung im Internet als unangemessen empfunden werden) und die anderen gesetzlichen Regeln einhalten.
Die nationale Kommission wartet allerdings noch auf genauere Informationen seitens Google. Dabei geht es darum, die Öffentlichkeit über bevorstehende Bildaufnahmen in einer bestimmten Region in Kenntnis zu setzen (die Menschen erhalten so eher die Möglichkeit, nicht auf den Bildaufnahmen zu erscheinen), aber auch darum, den betroffenen Personen ein einfaches Mittel zur Verfügung zu stellen, mit dem sie gegen die Veröffentlichung von als unangemessen empfundenen Bildern Widerspruch einlegen und deren Löschung verlangen können. Solange die nationale Kommission nicht die erforderlichen zusätzlichen Erklärungen und Auskünfte erhält, sieht sie die Bildaufnahmen als unrechtmäßig an.
"Google Street View" hatte bereits in vielen anderen Ländern zu teils heftigen Reaktionen geführt. Sowohl Bürger als auch Datenschutzbehörden hatten Bedenken geäußert. Mehrere Datenschutzbehörden haben Google dazu aufgefordert, im Hinblick auf einen besseren Schutz des Privatlebens strengere Regeln bei der Bearbeitung und Aufbewahrung der Bilder anzuwenden. Die nationale griechische Datenschutzbehörde hat Bildaufnahmen für "Google Street View" sogar bis auf weiteres untersagt; sie wartet nun auf genauere Auskünfte über die Art und Weise, wie die Rohdaten (unverpixelte Originalaufnahmen) aufbewahrt und gesichert werden. Der Datenschutzbeauftragte des deutschen Bundeslandes Hamburg hat gedroht, die Bildaufnahmen zu verbieten, wenn Google keine schriftlichen Zusagen zum Datenschutz abgibt.