"Google Street View": Schutz der Rechte der betroffenen Personen

Die Firma Google Inc. hat jüngst per Pressemitteillung bekannt gegeben, dass seit Ende August 2009 die Bildaufnahmen für ihren Dienst "Street View" im Großherzogtum Luxemburg fortgesetzt werden. Auf ihrer Web-Seite www.google.lu/streetview werden die betreffenden Ortschaften aufgelistet. Nachdem bereits mehrere Personen ihr Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Bildern ihres Wohnsitzes geltend gemacht haben, stellt die nationale Kommission nun einen Musterbrief (auf französisch und deutsch - Word-Dokumente) zur Verfügung, der an Google gerichtet werden kann.

Die Einführung von "Street View" hat sowohl in Luxemburg als auch auf internationaler Ebene bereits zahlreiche Fragen, Vorbehalte und Bedenken im Zusammenhang mit möglichen Beeinträchtigungen des Privatlebens hervorgerufen (siehe Artikel vom 29. Mai 2009).

Die nationale Kommission ist (wie fast dreißig andere europäische Datenschutzbehörden, mit denen sie im Februar 2009 auf europäischer Ebene gemeinsam Stellung bezogen hat) der Ansicht, dass die Bildaufnahmen sowie die Bereitstellung der Bilder auf "Google Street View“ an sich nicht rechtswidrig sind. Google musste jedoch gewisse Zusicherungen in Bezug auf den Schutz der persönlichen Privatsphäre machen, insbesondere im Hinblick auf die automatische "Verpixelung“ von Bildern, um das Wiedererkennen von Personen und Fahrzeugen unmöglich zu machen, sowie die Achtung der Rechte der betroffenen Personen.

Die nationale Kommission hat insbesondere von Google verlangt, die Öffentlichkeit über bevorstehende Bildaufnahmen in einer bestimmten Region in Kenntnis zu setzen (die Menschen erhalten so eher die Möglichkeit, nicht auf den Bildaufnahmen zu erscheinen) und den betroffenen Personen ein einfaches Mittel zur Verfügung zu stellen, mit dem sie gegen die Veröffentlichung von als unangemessen empfundenen Bildern Widerspruch einlegen und deren Löschung verlangen können.

"Street View" hatte bereits in vielen anderen Ländern zu teils heftigen Reaktionen geführt. Sowohl Bürger als auch Datenschutzbehörden hatten Bedenken geäußert. Mehrere Datenschutzbehörden haben Google dazu aufgefordert, im Hinblick auf einen besseren Schutz des Privatlebens strengere Regeln bei der Bearbeitung und Aufbewahrung der Bilder anzuwenden. Der Eidgenössische (schweizerische) Datenschutzbeauftragte hat, ebenso wie Amtskollegen aus Deutschland (Hamburg) und Griechenland, eine Warnung an Google ausgesprochen und der Firma einen ausführlichen Katalog mit Maßnahmen unterbreitet, die im Hinblick auf die Unkenntlichmachung der Bilder und der anderen Schritte zur Wahrung des Privatlebens der Bürger getroffen werden sollen.

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