Die Stadt Luxemburg führt aktuell eine Erhebung über den Wohnungsbau und die Mieten auf ihrem Gebiet durch.
Das neue Mietgesetz sieht die Möglichkeit vor, auf Gemeindeebene einen "Mietspiegel" zu erstellen, der jährlich oder in regelmäßigen Abständen die Durchschnittshöhe der Mieten für die einzelnen Wohnungsarten erfasst. Damit möchte der Gesetzgeber ein Instrument schaffen, mit dem die Entwicklung des Mietwohnungsmarktes und der Mietpreise verfolgt werden kann.
Für die Aufstellung eines solchen "Mietspiegels" ist die Erhebung personenbezogener Informationen in Bezug auf Vermieter und Mieter notwendig.
Seit zwei Jahren erörtert die nationale Kommission mit der Stadt Luxemburg, dem Wohnungsbauministerium und dem Forschungsinstitut CEPS-Instead die datenschutzrechtlichen Aspekte zur Erhebung über den Wohnungsbau und die Mieten in Luxemburg-Stadt.
Sie hat ihre wichtigsten Empfehlungen in einer Stellungnahme von 23. November 2007 zusammengefasst. In diesem Dokument legt sie dar, wie die erhobenen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet werden können.