In einem Brief vom 24. August 2010 hat die luxemburgische Datenschutzkommission CNPD Google Inc. angemahnt, fortan die gesetzlichen Bestimmungen bei der Erhebung von Daten und Aufzeichnung von Bildern in Luxemburg für seinen Dienst "Street View" genauestens zu respektieren und sich an die mit ihr besprochenen Bedingungen zu halten.
Volle Transparenz betreffend Aufnahmefahrten und Datenverarbeitung
Einzelheiten über die Erhebung (Zeitpunkt der mobilen Kameraaufnahmen in Verbindung zu GPS Positionsaufzeichnung), die Zweckbestimmung (Kartenerstellung und dynamische Strassenansichtdarstellung für Internet und Handy usw.), die Verwendung und die Veröffentlichung der Daten sollen ausführlich der Datenschutzkommission und ausreichend der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Dies war insbesondere nicht der Fall anlässlich der Aufnahmefahrten der Google Cars bei denen auch Daten über WLAN-Netze erfaßt wurden. Deswegen hat die CNPD diesen Aspekt in ihrer Verwarnung an Google auch unterstrichen.
Die Datenschutzbehörden verschiedener anderer EU-Staaten ermitteln noch zur Zeit in Bezug auf die möglicherweise illegale Aufzeichnung von Verbindungsdaten sowie von Brocken von Kommunikationsinhalten oder anderen personenbezogenen Daten. Die Art. 29 Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden Europas wird bei einer nächsten Sitzung in Brüssel eine gemeinsame Position zu diesem Thema verabschieden.
Widerspruchsmöglichkeit vor der Aufschaltung der Bilder von Luxemburg
Desweiteren verlangt die CNPD, daß Anfragen der Bürger ihre Häuser vor der Darstellung im Internet auszuschließen, berücksichtigt werden. Seit mehreren Monaten hält die nationale Datenschutzkommission auf Ihrer Internetseite eine Vorlage bereit zwecks Anmelden eines Widerspruches gegen die Abbildung im Internet der eigenen Wohnung oder von anderen personenbezogenen Daten auf den Seiten von "Google Street View".
Zahlreiche Bürger hatten sich nämlich während der Kamerafahrten im Herbst 2009 direkt an die CNPD gewandt um Ihre Einwände kundzutun. Diese Schreiben hat die CNPD jeweils an die Vertretung von Google weitergeleitet.
Wie dies jetzt in Deutschland der Fall ist, fordert die nationale Datenschutzkommission den Betreiber des Street View Service auf, auch den Bürgern in Luxemburg eine zweimonatige Widerspruchsfrist einzuräumen vor dem Aufschalten der Bilder, für das zur Zeit noch kein Termin bekannt gemacht wurde.
Schluβendlich hat die Datenschutzkommission eine sachgemäβe Einsicht zu erhalten betreffend die Umrüstung der Google Fahrzeuge damit vor zukünftigen Aufnahmefahrten sichergestellt ist, daβ dabei keinerlei personenbezogene Daten betreffend private WLAN-Netze mehr erfaβt und aufgezeichnet werden.