Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Vor dem Beginn der Datenverarbeitung müssen Sie die juristische Basis, die Ihrer Datenverarbeitung zu Grunde liegt, identifizieren.

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.
  • Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.
  • Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.
  • Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
  • Die Verarbeitung ist zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich (z. Bsp. Marketingzwecke, Betrugsbekämpfung, Datenverarbeitung der Daten von Kunden oder Angestellten, Sicherheit der Datenverarbeitungen, etc.).

Die Bestimmungen in Bezug auf die Einwilligung wurden durch die DSVGO verstärkt und einige Datenverarbeitungen erfordern eine besondere Wachsamkeit.

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