Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über das "Recht auf Vergessen" (C-131/12) hat die Artikel 29-Gruppe der europäischen Datenschutzbehörden sich mit Vertretern von Google, Microsoft und Yahoo getroffen.
Ziel dieses Treffens war es den Suchmaschinenbetreibern Fragen über die Umsetzung des Urteils zu stellen und ihren Input bezüglich einer zukünftigen Stellungnahme zu diesem Thema zu bekommen.
Die Fragen der Arbeitsgruppe bezogen sich vor allem auf die Modalitäten der Löschung von Suchergebnissen (wie zum Beispiel die Reichweite des Urteils, die Benachrichtigung von Dritten über die Löschung, die Rechtfertigung der Löschung, usw.)
Die Datenschutzbehörden haben die Suchmaschinen ausserdem dazu aufgefordert Ihnen bis Ende Juli Antworten auf zusätzliche Fragen zu geben. Der gesammte Fragebogen befindet sich in der Pressemitteilung der Artikel 29-Gruppe.