Ab sofort ermöglicht die nationale Kommission die Nutzung der elektronischen Unterschrift bei den unterschiedlichen Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Diese Neuerung betrifft vor allem die Formulare und anderen Dokumente hinsichtlich der vorherigen Meldung von Datenverarbeitungen (Genehmigungsanträge, Vorabmeldungen), aber auch jede andere Art von Schreiben, das auf elektronischem Weg eingereicht wird (Beschwerden, Informationsanfragen,...). Anzumerken ist, dass Anträge, Vorabmeldungen und Beschwerden eine Unterschrift tragen müssen, Informationsanfragen jedoch nicht.
Die Einführung der neuen Technologie durch die nationale Kommission bringt zahlreiche Vorteile für die Nutzer mit sich: Das Einreichen eines elektronisch unterzeichneten Schreibens muss nicht mehr in Papierform erfolgen, da die elektronische Unterschrift den gleichen gesetzlichen Wert hat wie die "klassische" Unterschrift von Hand; es genügt, ein solches Schreiben in rein elektronischer Form einzureichen. Dies bringt nicht nur eine Kostenreduzierung und einen positiven Umweltaspekt mit sich, sondern stellt vor allem gegenüber dem Postversand eine erhebliche Zeitersparnis dar. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die elektronische Unterschrift gleichzeitig die Echtheit des Dokuments/der Nachricht garantiert und diese sichert, was zum Beispiel den vertraulichen Charakter von E-mails wesentlich steigert. Dritter Pluspunkt: für vorherige Meldungen von Datenverarbeitungen (Genehmigungsanträge oder Vorabmeldungen), die auf elektronischem Weg eingereicht werden und die elektronische Unterschrift tragen, wird die zu zahlende Gebühr um 25 Euro reduziert. Und schließlich können elektronisch eingereichte und unterzeichnete Anfragen mittelfristig die Bearbeitungszeiten bei der nationalen Kommission herabsetzen und zum effizienten Funktionieren ihrer Dienststellen beitragen.
Die elektronische Unterschrift ist auf der Luxtrust-Website verfügbar.
Die Einführung der elektronischen Unterschrift durch die nationale Kommission steht im Zeichen der Bemühungen der luxemburgischen Regierung und der unterschiedlichen wichtigen Akteure aus dem luxemburgischen Privatsektor zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, dies sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmen, Vereinigungen, öffentlichen Einrichtungen, Selbstständigen und anderen Berufstätigen. Sie steht zudem auch im Zeichen der zahlreichen Schritte, die die nationale Kommission selbst in die gleiche Richtung unternommen hat, und ist Teil der Prioritäten, die die nationale Kommission in ihrem jüngsten Jahresbericht festgelegt hat (Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Bearbeitungszeiten, verstärkte Wahrnehmung anderer Aufgaben wie der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Untersuchungen an Ort und Stelle bei Betreibern von Datenbanken oder Stellungnahmen zu wichtigen Themen im Zusammenhang mit dem Datenschutz).