28. Januar 2012 : Sechster Europäischer Datenschutztag

Privatleben ist Privatsache

Der Europarat organisiert alljährlich mit Unterstützung der EU-Kommission den Europäischen Datenschutztag, um das Bewusstsein in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Bürger im Bereich des Datenschutzes zu stärken.

Die am 28. Januar 1981 zur Unterschrift ausgelegte „Konvention 108“ des Europarats war in diesem Bereich das erste verbindliche Rechtsinstrument auf internationaler Ebene. Seit über 30 Jahren schützt das Gesetz die Bürger vor dem Missbrauch ihrer Daten und sorgt für Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Informationen.

Modernisierung der europäischen Datenschutzgesetzgebung

In diesem Jahr erhält der Datenschutztag besonderes Gewicht, da die Refererenztexte des Europarats, der Europäischen Union und der OECD gerade grundlegend überarbeitet werden um der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung und den Auswirkungen der Globalisierung Rechnung tragen zu können. Tatsächlich hat sich unser Umfeld in den vergangenen Jahren stark verändert, und diese Veränderungen stellen auch für den Datenschutz eine Herausforderung dar.

Besonders die Reform der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG soll eine wesentliche Stärkung der individuellen Rechte und Einspruchsmöglichkeiten des Einzelnen mit sich bringen. Zugleich möchte die Kommission mit ihrem ambitionierten Vorschlag auch die Datenverarbeiter stärker in die Pflicht nehmen, was die immer häufiger und tiefgreifender werdenden Erhebungen und Nutzungen persönlicher Daten angeht.

Eine stärkere Harmonisierung und ein wirksamer Schutz mit einer gleichzeitigen Reduzierung des Verwaltungsaufwands war auch von den Datenschutzbehörden gefordert worden; deren Handlungs- und ggf. Sanktionsmöglichkeiten sollen zukünftig eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Regeln gewährleisten.

Wissenswertes:

 

Hin zu einer generellen Überwachung?

Immer mehr Technologien erlauben eine Ortung und Überwachung des Einzelnen: Internet, Geolokalisierung, biometrische Verfahren, Videoüberwachung... Darüber hinaus müssen die Bürger in ihrem tagtäglichen Umgang mit Verwaltungen, im Gesundheitsbereich, bei der Arbeit, im Internet oder beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen eine Vielzahl an Informationen preisgeben.

Der Einzelne ist sich oft nicht darüber im Klaren, dass er bei diesen Vorgängen viele Spuren und Informationen hinterlässt, die gespeichert, ausgewertet, ohne sein Wissen genutzt oder gar weiterverkauft werden können.

Internet

Im Internet kann jede Art von Information auf einfache Weise aufgerufen, erhoben, ausgewertet und weitergereicht werden. Tagtäglich wächst das weltweite Netz um zusätzliche Fotos und Bilder. Dieser Trend wird durch soziale Netzwerke zusätzlich verstärkt. Auch wenn viele Dienste kostenlos sind, zahlt der Nutzer mit einer unsichtbaren Währung, nämlich seinen persönlichen Daten. Die eigenen Spuren im Internet ermöglichen es Werbetreibenden, ihre Anzeigen an den jeweiligen Nutzer anzupassen.

Wissenswertes:

Geolokalisierung

Die Geolokalisierung ermöglicht die Ortung bestimmter Personen und die Mitverfolgung ihrer Bewegungen. Der Einzelne ist sich dessen oftmals nicht bewusst, wenn er Smartphones der letzten Generation gebraucht und Bekannten anhand spezieller Applikationen jederzeit zeigen kann, wo er sich gerade befindet. Am Arbeitsplatz darf die Benutzung der Geolokalisierung nicht zu einer permanenten Kontrolle des Personals führen.

Wissenswertes:

  • Geolokalisierung

Biometrie

Biometrische Verfahren werden häufig für die Zutrittssicherung oder für die Überwachung der Arbeitszeiten genutzt. Sie ermöglichen die Identifizierung von Personen anhand physiologischer oder verhaltensbedingter Merkmale wie beispielsweise Fingerabdrücken, der Iris der Augen oder der Form des Gesichts. Diese Daten sind als empfindlich anzusehen, da sie direkt vom menschlichen Körper stammen. Auch wenn die Fälschung solcher Daten sehr schwierig ist, kann doch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Dritte derartige Informationen stehlen und für andere Zwecke nutzen.

Wissenswertes:

Videoüberwachung

Das Thema Videoüberwachung wird oft in den Medien diskutiert. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Videoüberwachungsanlagen weiter gestiegen, dies sowohl in privaten als auch in öffentlichen Bereichen. Eine Dauerüberwachung der Bevölkerung durch die Verbreitung solcher Systeme muss verhindert werden, um das Recht auf Anonymität zu wahren.

Wissenswertes:

  • Videoüberwachung und Überwachung am Arbeitsplatz

 

Das Gesetz schützt ihre Privatsphäre

Der Einsatz all dieser Technologien wird durch das Gesetz geregelt. Die Konvention zum Schutz der Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, auch "Konvention 108" genannt, stellt im Bereich des Datenschutzes nach wie vor eine rechtliche Referenz auf internationaler Ebene dar. Sie wurde bis dato von 43 Mitgliedsstaaten des Europarats ratifiziert und hat die europäische Gesetzgebung in diesem Bereich stark beeinflusst, insbesondere die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG.

In Luxemburg hat die nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD) die Aufgabe, die Verarbeitungen personenbezogener Daten zu kontrollieren und deren Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Sie soll daneben auch die Achtung der Grundfreiheiten und -rechte der Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten. Die CNPD ist eine unabhängige Behörde, die durch das Gesetz vom 2. August 2002 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung eingesetzt wurde. Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Mai 2005 über den Schutz der Privatsphäre im Gebiet der elektronischen Kommunikation.

Wissenswertes:

 

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