Allgemeine Erinnerungen an die Einwilligung als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit in der DSGVO

Die Einwilligung ist eine der sechs Rechtmäßigkeitsbedingungen in Artikel 6 der DSGVO, die es den für die Verarbeitung Verantwortlichen (Unternehmen, Vereinen, Behörden oder anderen Organisationen) ermöglichen, personenbezogene Daten (ihrer Kunden, Lieferanten, Bürger, Angestellten usw.) zu verarbeiten.

Die CNPD stellt fest, dass diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzung häufig von Verantwortlichen geltend gemacht wird. Um eine gültige Grundlage für die Rechtmäßigkeit zu bilden, muss die Einwilligung jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die in der DSGVO festgelegt sind. Darüber hinaus ist die Einwilligung nicht die einzige mögliche Rechtmäßigkeitsbedingung, was bedeutet, dass es möglich ist, Daten auf anderen Grundlagen zu verarbeiten (Erfüllung eines Vertrags, Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, Wahrung lebenswichtiger Interessen, Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse und schließlich die berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person überwiegen).

Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat die CNPD den Abschnitt über die Einwilligung auf ihrer Website aktualisiert, in dem sie insbesondere klarstellen will, unter welchen Bedingungen eine Einwilligung im Sinne der DSGVO als gültig angesehen werden kann.

Die CNPD fordert alle für die Verarbeitung Verantwortlichen auf, bei der Analyse der Bedingung, dass ihre Verarbeitung rechtmäßig ist, besonders sorgfältig vorzugehen und, wenn nötig, eine gültige Einwilligung einzuholen. Die CNPD wird diesem Punkt in Zukunft besondere Aufmerksamkeit widmen.

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