Die Einwilligung der betroffenen Person ist eine der Rechtsgrundlagen oder "Rechtmäßigkeitsbedingungen", auf die sich eine Verarbeitung personenbezogener Daten stützen kann.
Die Bestimmungen über die auf die Einwilligung anwendbaren Bedingungen wurden durch die DSGVO vertieft, indem betont wurde, dass die Einwilligung "frei, spezifisch, in Kenntnis der Sachlage und unmissverständlich" erfolgen muss. Die betroffene Person muss also eine reale Wahlmöglichkeit haben.
Darüber hinaus hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Verarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung nicht beeinträchtigen darf.
Wie steht es mit der Einwilligung von Kindern?
Wenn Sie Daten im Zusammenhang mit Kindern sammeln, insbesondere über Ihre kommerzielle Website (z. B. Online-Spiele, soziale Netzwerke), ist es notwendig, die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten einzuholen.
Die Informationen müssen für die Nutzer leicht verständlich und in einfachen, klaren Worten formuliert sein.