Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 20. November 2025 am 25. November 2025, das unter anderem den Verbraucherschutzkodex ändert, hat Luxemburg die Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucher umgesetzt.
Die Sammelklage ist nun in ein neues Buch 5 des Verbraucherschutzkodex in den Artikeln L. 511-1 ff. integriert.
Dieses Gesetz verleiht der CNPD als qualifizierter Einrichtung die Befugnis, eine Sammelklage (auch bekannt als Gruppenklage oder class action) zu erheben, um eine Unterlassungs- oder Verbotsmaßnahme, eine Abhilfemaßnahme oder beide zu beantragen, wenn die Interessen mehrerer Verbraucher durch einen oder mehrere Gewerbetreibende verletzt werden, die die durch die DSGVO vorgesehenen Pflichten nicht einhalten.