Die CNPD kann nun Sammelklagen im Verbraucherbereich einreichen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 20. November 2025 am 25. November 2025, das unter anderem den Verbraucherschutzkodex ändert, hat Luxemburg die Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucher umgesetzt.

Die Sammelklage ist nun in ein neues Buch 5 des Verbraucherschutzkodex in den Artikeln L. 511-1 ff. integriert.

Dieses Gesetz verleiht der CNPD als qualifizierter Einrichtung die Befugnis, eine Sammelklage (auch bekannt als Gruppenklage oder class action) zu erheben, um eine Unterlassungs- oder Verbotsmaßnahme, eine Abhilfemaßnahme oder beide zu beantragen, wenn die Interessen mehrerer Verbraucher durch einen oder mehrere Gewerbetreibende verletzt werden, die die durch die DSGVO vorgesehenen Pflichten nicht einhalten.

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