Zu Beginn der Sommersaison erinnert die CNPD die Betreiber von Ferienunterkünften daran, dass sie im Rahmen ihrer Verpflichtung, für jeden Reisenden ab 15 Jahren und jeden Aufenthalt (gemäß dem Gesetz vom 28. Februar 2025) ein Beherbergungsformular auszufüllen, die Ausweisdokumente ihrer Kunden einsehen dürfen, jedoch unter keinen Umständen Kopien davon anfertigen dürfen.
Eine solche Kopie verstößt gegen den in Artikel 5.1.c der DSGVO vorgesehenen Grundsatz der Datenminimierung.
Die CNPD dankt den Akteuren der Branche für ihre Wachsamkeit in dieser Angelegenheit und teilt ihnen mit, dass im Laufe des Sommers eine landesweite Kontrollaktion durchgeführt wird.