Koordinierungsgruppe für die Aufsicht über SID

Die Gemeinsame Kontrollinstanz (GKI) Zoll wurde auf der Grundlage von Artikel 18 des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich geschaffen. Sie ist für die Fragen in Bezug auf die Kontrolle des Zoll-Informationssystems (ZIS) zuständig.

Die GKI Zoll hat ihren Sitz in Brüssel.

Zusammensetzung

Die GKI Zoll setzt sich aus den Vertretern der nationalen Datenschutz-Kontrollinstanzen der Unterzeichnerstaaten zusammen.

Aufgaben und Befugnisse

Die GKI Zoll hat folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Funktionsweise des ZIS;
  • Überwachung der auf ZIS ausgeführten Funktionen;
  • Untersuchung von Schwierigkeiten in Bezug auf Anwendung oder Interpretation im Zusammenhang mit der Funktion des ZIS;
  • Prüfung von Schwierigkeiten, die bei der Ausführung einer unabhängigen Kontrolle durch die nationalen Kontrollinstanzen auftauchen könnten;
  • Prüfung von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung des Aufsichtsrechts durch Einzelpersonen;
  • Ausarbeiten von Vorschlägen zur gemeinsamen Lösung von Problemen;
  • Ausarbeiten von Gutachten über die Angemessenheit von Datenschutzmaßnahmen.

Für die Ausführung hat die GKI Zoll Zugang zum ZIS.

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