Europäische Reform

Eine wichtigere Rolle für die Datenschutzbehörden

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung sieht eine größere Rolle für die Datenschutzbehörden, wie die CNPD, vor.

Möglichkeit Geldstrafen auszusprechen

Abschreckende administrative Geldstrafen können nun im Falle einer rechtswidrigen Datenverarbeitung oder bei festgestelltem Missbrauch bei der Verwendung personenbezogener Daten ausgesprochen werden. Diese Geldstrafen können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten jährlichen Umsatzes des für die Verarbeitung Verantwortlichen gehen. Dies stärkt die Unabhängigkeit der Kontrollbehörden und soll die für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu anhalten, die Sicherheit zu verbessern um Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Zudem können die Mitgliedsstaaten strafrechtliche Sanktionen vorsehen.

Ausweitung der Beratungs- und Kontrollaufgaben

Die privaten und öffentlichen Akteure müssen verantwortungsvoll mit den persönlichen Daten, die sie sammeln, umgehen. Mit der Abschaffung der Vorabmeldungen müssen sie eine neue, weniger bürokratische, jedoch mehr auf Datenschutz durch Technik (privacy by design) angelegte Vorgehensweise, annehmen. 

Die Verantwortlichen bei dieser Vorgehensweise zu beraten und zu orientieren ist eine der Aufgaben der Kontrollbehörden. Die CNPD muss sich in den nächsten Monaten auf einen Ausbau dieser Beratungstätigkeiten vorbereiten, genauso wie auf den Ausbau Ihrer Ermittlungs- und Kontrollaufgaben.

Eine erhöhte Sensibilisierung

Die Kontrollbehörden werden vermehrt ihr Augenmerk auf die Sensibilisierung der Verantwortlichen und der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, in Bezug auf die Risiken, Regeln, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, richten müssen.

Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den europäischen Datenschutzbehörden

Auf europäischer Ebene ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden notwendig, um angesichts der Probleme, welche Auswirkungen auf verschiedene europäische Staaten haben könnten, wirkungsvoll handeln zu können.

Der Europäischer Datenschutzausschuss wird die Artikel 29-Gruppe ersetzen und ein offizielles Organ der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er wird sich aus den Leiter der Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedsstaaten, sowie dem europäischen Datenschutzbeauftragten zusammensetzen.

Die CNPD wird zukünftig enger mit den anderen Datenschutzbehörden, sowie dem neuen Europäischen Datenschutzausschuss zusammenarbeiten, besonders dank des neuen Verfahrens der Zusammenarbeit und Kohärenz. Es werden neue interne Prozeduren entwickelt, um diese Zusammenarbeit zu erleichtern, unter Berücksichtigung der Überlegungen und getroffenen Entscheidungen der Arbeitssitzungen der Artikel-29-Gruppe.

Dokumente und Präsentationen

Conférence du 11 octobre 2016

Intervenant

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La nouvelle gouvernance par la CNPD: coopération européenne et supervision renforcée. Thierry Lallemang, membre effectif de la CNPD Présentation FR
Exemples de coopération entre les autorités de protection des données Georges Weiland, service juridique de la CNPD Présentation FR

Séances d'information CNPD/SMC du 14 au 18 novembre 2016

Intervenant

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Introduction CNPD

Le futur rôle de la CNPD et l'impact sur les divers acteurs

Guillaume Byk, CNPD Présentation FR / EN

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