EU-Rechtsrahmen

  • Verordnung (EU) 2016/679 ("Datenschutz-Grundverordnung")
    Offizielle Bezeichnung: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG 
  • Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates
  • Richtlinie 2002/58/EG ("Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation") vom 12. Juli 2002

    Offizielle Bezeichnung: Richtlinie 2002/58/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation

    Das europäische Recht in Sachen Datenschutz begreift auch ein spezifisches Regelwerk für den Bereich der elektronischen Kommunikation. Die entsprechende Richtlinie 97/66/CE wurde von der Richtlinie 2002/58/CE abgelöst, die den jüngsten und voraussehbaren Entwicklungen dieser Dienstleistungen und der Kommunikationstechnologien Rechnung trägt. Die Richtlinie 2002/58/CE wurde durch das abgeänderte Gesetz vom 30. Mai 2005 in luxemburgisches Recht umgesetzt.

  • Richtlinie 2009/136/EG vom 25. November 2009

    Offizielle Bezeichnung: Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union

    Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde am 7. Dezember 2000 anlässlich der Europäischen Ratssitzung in Nizza von der Europäischen Kommission, vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verkündet.

    Ihr Ziel ist der Schutz folgender Rechte:

    • Zivilrechte: Menschenrechte und Gerichtsverfahrensrechte, wie jene, die von der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarates geschützt werden;
    • die politischen Rechte, die der von den Verträgen europäischen Staatsbürgerschaft eigen sind;
    • die wirtschaftlichen und sozialen Rechte.
  • EU-Verordnung zur Datenverarbeitung durch EU-Institutionen
    Verordnung (EG) 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr. 

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