Datenschutz-Grundverordnung

VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016

Verordnung (EU) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

Sommaire

ERWÄGUNGSGRÜNDE

KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen 

KAPITEL II - Grundsätze

  • Artikel 5 - Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Artikel 6- Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  • Artikel 7 - Bedingungen für die Einwilligung
  • Artikel 8 - Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
  • Artikel 9 - Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  • Artikel 10 - Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
  • Artikel 11 - Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

KAPITEL III - Rechte der betroffenen Person 

Abschnitt 1 - Transparenz und Modalitäten

  • Artikel 12 - Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2 - Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten

  • Artikel 13 - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
  • Artikel 14 - Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
  • Artikel 15 - Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3 - Berichtigung und Löschung

  • Artikel 16 - Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 - Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 19 - Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 - Recht auf Datenübertragbarkeit 

Abschnitt 4 - Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall 

  • Artikel 21 - Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 - Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling 

Abschnitt 5 - Beschränkungen 

KAPITEL IV - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter 

Abschnitt 1 - Allgemeine Pflichten 

  • Artikel 24 - Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
  • Artikel 25 - Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  • Artikel 26 - Gemeinsam Verantwortliche
  • Artikel 27 - Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
  • Artikel 28 - Auftragsverarbeiter
  • Artikel 29 - Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
  • Artikel 30 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Artikel 31 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde 

Abschnitt 2 - Sicherheit personenbezogener Daten 

  • Artikel 32 - Sicherheit der Verarbeitung
  • Artikel 33 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
  • Artikel 34 - Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3 - Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation

Abschnitt 4 - Datenschutzbeauftragter 

  • Artikel 37 - Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  • Artikel 38 - Stellung des Datenschutzbeauftragten
  • Artikel 39 - Aufgaben des Datenschutzbeauftragten 

Abschnitt 5 - Verhaltensregeln und Zertifizierung

KAPITEL V - Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen 

  • Artikel 44 - Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
  • Artikel 45 - Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
  • Artikel 46 - Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
  • Artikel 47 - Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
  • Artikel 48 - Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
  • Artikel 49 - Ausnahmen für bestimmte Fälle
  • Artikel 50 - Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

KAPITEL VI - Unabhängige Aufsichtsbehörden

Abschnitt 1 -Unabhängigkeit

Abschnitt 2 - Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse

KAPITEL VII - Zusammenarbeit und Kohärenz

Abschnitt 1 - Zusammenarbeit

  • Artikel 60 - Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
  • Artikel 61 - Gegenseitige Amtshilfe
  • Artikel 62 - Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden 

Abschnitt 2 - Kohärenz

Abschnitt 3 - Europäischer Datenschutzausschuss

KAPITEL VIII - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

  • Artikel 77 - Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
  • Artikel 78 - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
  • Artikel 79 - Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
  • Artikel 80 - Vertretung von betroffenen Personen
  • Artikel 81 - Aussetzung des Verfahrens
  • Artikel 82 - Haftung und Recht auf Schadenersatz
  • Artikel 83 - Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
  • Artikel 84 - Sanktionen

KAPITEL IX -  Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen

  • Artikel 85 -  Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit 
  • Artikel 86 - Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
  • Artikel 87 - Verarbeitung der nationalen Kennziffer
  • Artikel 88 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
  • Artikel 89 - Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
  • Artikel 90 - Geheimhaltungspflichten
  • Artikel 91 - Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften 

KAPITEL X - Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte 

KAPITEL XI - Schlussbestimmungen

  • Artikel 94 - Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
  • Artikel 95 - Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
  • Artikel 96 - Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
  • Artikel 97 - Berichte der Kommission
  • Artikel 98 - Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
  • Artikel 99 - Inkrafttreten und Anwendung

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