Datenschutz allgemein
- Großherzogliche Verordnung vom 1. August 2018 (Festlegung des Sitzes der CNPD)
- Großherzogliche Verordnung vom 1. August 2018 (Festsetzung der Zulagen, die an den Präsidenten, die Mitglieder des Kollegiums und die stellvertretenden Mitglieder der CNPD zu zahlen sind)
Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation
- Großherzogliche Verordnung vom 24. Juli 2010 (elektronische Kommunikations- und Lokalisierungsdaten)
Verordnung zur Festlegung der Kategorien bei der Datenverarbeitung auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation.
Verarbeitungen durch die Polizeibehörden
- Großherzogliche Verordnung vom 7. April 2011 (Organisation der Kontrolle des physischen Transport)
Verordnung über die Organisation des physischen Transport von Bargeld nach, durch oder aus Luxemburg.
- Großherzogliche Verordnung vom 22. Juli 2008 (Zugriff auf unterschiedliche Datenbanken)
Verordnung in Ausführung von Artikl 48-24 des Strafgesetzbuchs (Code d'instruction criminelle) und von Artikel 34-1 des abgeänderten Gesetzes vom 31. Mai 1999 über Polizei und Polizeiaufsichtsbehörde (die Artikel wurden jüngst durch das Gesetz vom 5. Juni 2009 aktualisiert): Festlegung der Art und Weise des Zugriffs durch bestimmte Behörden auf das allgemeine Register der natürlichen und juristischen Personen sowie auf die Datenbanken des Centre commun de la Sécurité sociale, in Bezug auf die Asylbewerber, die Visa-Antragsteller, die Gewerbegenehmigungen, die Führerscheininhaber, die Autobesitzer, die Mehrwertsteuer und die Waffenscheininhaber. - Großherzogliche Verordnung vom 1. August 2007 (Videoüberwachung in Sicherheitsbereichen)
Verordnung zwecks Genehmigung der Schaffung und Nutzung eines Systems zur Videoüberwachung von Sicherheitsbereichen durch die Polizei, in Ausführung von Artikel 17 des abgeänderten Gesetzes vom 2. August 2002.
- Großherzogliche Verordnung vom 21. Dezember 2006 (Passagiere aus Nicht-EU-Ländern)
Verpflichtung der Transportunternehmer, Daten betreffend Passagiere aus Nicht-EU-Ländern mitzuteilen, und Regelung der Verarbeitung dieser Daten. - Großherzogliche Verordnung vom 21. Dezember 2004 (Strafzettel)
Genehmigung für die Schaffung einer Datei über Personen, die eine zahlungspflichtige Verwarnung im Straßenverkehr erhalten haben, und zwecks Abänderung der großherzoglichen Verordnung vom 7. Juni 1979 zur Festlegung der Dokumente und Dateien, die auf die nationale Identifikationsnummer für natürliche und juristische Personen zurückgreifen dürfen. - Großherzogliche Verordnungen in Bezug auf die Datenbanken der Polizei
- Abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 2. Oktober 1992 in Bezug auf die Schaffung und Nutzung einer allgemeinpolizeilichen Identifizierungsdatenbank.
- Abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 9. August 1993 zwecks Genehmigung der Schaffung und Nutzung einer Identifizierungsdatenbank als luxemburgischem Teil des "Schengen-Informationssystems".
Gesundheitsdienste
- Großherzogliche Verordnung vom 18. April 2013 (nationales Krebsregister)
Großherzogliche Verordnung von 18. April 2013 zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen des nationalen Krebsregisters und zur Änderung der Großherzoglichen Verordnung vom 20. Juni 1963 zur obligatorischen Bekanntmachung der Todesursachen.
- Großherzogliche Verordnung vom 3. Dezember 2009 (anzuwendende Verfahren bei der Feststellung des Todes im Hinblick auf die Entnahme von Organen)
Großherzogliche Verordnung vom 3. Dezember 2009 in Bezug auf die anzuwendenden Verfahren bei der Feststellung des Todes im Hinblick auf die Entnahme von Organen.
- Großherzogliche Verordnung vom 27. Mai 2004 (Kriterien für Laboralaysen)
Verordnung zur Festlegung von Minimalkritierien, die im Rahmen der allgemeinen Tätigkeiten eines Labors zur medizinischen Analyse zu beachten sind. - Großherzogliche Verordnung vom 2. Oktober 1992 (Verarbeitung von medizinischen Daten)
Regelung der Nutzung namentlicher medizinischer Daten in der EDV. Verordnung in Ausführung des ehemaligen Datenschutzgesetzes von 1979 (siehe Außer Kraft gesetzte Gesetzestexte).
Nationales EDV-Personenverzeichnis
- Großherzogliche Verordnung vom 13. Februar 2004 (Zugang zum nationalen EDV-Personenverzeichnis)
Verordnung in Ausführung des Gesetzes vom 11. November 2003 über den öffentlichen Charakter von Grundstückbesitzverhältnissen und in Bezug auf den Zugang und die Modalitäten für den Zugang zum allgemeinen Verzeichnis der natürlichen und juristischen Personen durch Personen, die Dokumente zur Überführung von Immobilienbesitztümern oder zur Aufstellung von Hypotheken erstellen oder ausführen.
- Großherzogliche Verordnung vom 22. Juli 2008 (Zugriff auf unterschiedliche Datenbanken)
Siehe oben ("Verarbeitungen durch die Polizeibehörden")
Andere Katogorien
- Großherzogliche Verordnung vom 25. November 2011 (Verzeichnis und Verfahren für den Datenverkehr)
Verordnung zur Festlegung der Methode zur Bestimmung des Verzeichnis und der Modalitäten für die Kommunikation von Daten im Sinne des Gesetzes von 2. September 2011 über die Reorganisation der Handwerkskammer und zur Änderung des Gesetzes vom 26. Oktober 2010 über die Reorganisation der Handelskammer.
- Großherzogliche Verordnung vom 1. April 2011 (Erfaßung von Karteien durch Vermieter, die Touristen in einer Unterkunft beherbergen)
Verordnung in Ausführung von Artikel 1 und 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 über die Formulare, die zu Kontrollzwecken der Reisenden in Unterkünften genutzt werden.
- Großherzogliche Verordnung vom 9. März 2009 (Art und Weise der Ausstellung von Kadaster-Dokumenten)
Verordnung zur Festlegung der Umstände und der Art und Weise der Ausstellung von Kadaster-Dokumenten. - Großherzogliche Verordnung vom 13. Februar 2009 ("chèque-service accueil")
Artikel 12 der Verordnung verfügt die Schaffung einer Datenbank unter der Aufsicht des für Familie zuständigen Ministeriums. Diese Verordnung wird durch die Verodnung vom 26. Dezember 2012 abgeändert.