Diese Texte besitzen keine Gültigkeit mehr. Sie sind jedoch nützlich, um Vergleiche ziehen zu können, und tragen zu einem besseren Verständnis von Beschlüssen aus der Zeit vor 2018 bei.
- Abgeändertes Gesetz vom 2. August 2002 ("Datenschutzgesetz" - Koordinierter Text vom 08.08.2007)
Offizielle Bezeichnung: Gesetz vom 2. August 2002 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung.
Das Gesetz vom 2. August 2002 wurde per Gesetz vom 27. Juli 2007 und per Gesetz vom 28. Juli 2011 abgeändert. Es setzte die Bestimmungen der EU-Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr in luxemburgisches Recht um. Das Gesetz vom 2. August 2002 ersetzte das alte Datenschutzgesetz von 1979 und wird durch das Gesetz vom 1. august 2018 ersetzt..
- Vormaliges Datenschutzgesetz (1979)
Offizielle Bezeichnung: Gesetz zur Regelung der Nutzung namentlicher Daten in EDV-Datenverarbeitungen
Hierbei handelt es sich um den Vorgängertext des abgeänderten Gesetzes vom 2. August 2002. Das Gesetz von 1979 war vorher bereits im Jahr 1992 abgeändert worden.
Die in Ausführung des Gesetzes von 1979 gefassten Verordnungen bleiben jedoch in Kraft, sofern sie nicht den Bestimmungen des abgeänderten Gesetzes vom 2. August 2002 widersprechen und nicht durch neuere Bestimmungen ersetzt worden sind. - EU-Richtlinie 97/66/EG (ehem. "Telekommunikations-Richtlinie")
Offizielle Bezeichnung: Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation
Diese EU-Richtlinie, die am 12. Juli 2002 durch die Richtlinie 2002/58/EG ersetzt wurde, stellte als erster Gesetzestext innerhalb des gesetzlichen Datenschutzrahmens spezifische Regeln für den Telekommunikationsbereich auf. - Großherzogliche Verordnung vom 12. Juni 2004 (polizeiliche Datenbank)
Diese Verordnung änderte die großherzogliche Verordnung vom 2. Oktober 1992 in Bezug auf die Schaffung und die Nutzung einer namentlichen allgemeinpolizeilichen Datenbank ab. Die Verordnung wurde ihrerseits durch die großherzogliche Verordnung vom 22. Dezember 2006 ersetzt.