Sie haben ein Auskunftsrecht über Sie betreffende Datenverarbeitungen der Polizei, des Geheimdienstes, der nationalen Sicherheitsbehörde, der Armee, der "Cellule de renseignement financier" und der der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung.
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Modalitäten dieses Rechts sind in den Artikeln 13 und 14 des Gesetzes vom 1. August 2018 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung in Strafsachen und im Bereich der nationalen Sicherheit geregelt.
Wenn Sie möchten, können Sie den Musterbrief "Strafsachen/nationale Sicherheit" verwenden, um ihr Auskunftsrecht direkt beim Verantwortlichen geltend zu machen.
Wenn Sie beispielsweise Ihr Auskunftsrecht gegenüber der Großherzoglichen Polizei geltend machen wollen, können Sie Ihren Antrag per Post an folgende Adresse senden: Direction Générale de la Police, Cité Policière Grand-Duc Henri, Complexe A, rue de Trèves L-2957 Luxembourg. Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen kann auch per E-Mail unter folgender Adresse kontaktiert werden: dpo@police.etat.lu.
Darüber hinaus finden Sie auf der Webseite der Großherzoglichen Polizei weitere Erläuterungen dazu, wie Sie Ihre Rechte ausüben können.
Wenn Sie Ihr Auskunftsrecht gegenüber anderen öffentlichen Behörden in Strafsachen und im Bereich der nationalen Sicherheit ausüben möchten, bitten wir Sie, deren Internetseiten zu konsultieren, um die Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu ermitteln: