Aktuelles

Auf der folgenden Seite finden Sie nationale und internationale Neuigkeiten.

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  1. Neue Europäische Datenschutzverordnung

    Anlässlich des europäischen Datenschutztages hat die Artikel 29-Arbeitsgruppe eine Infographik über die neue EU-Datenschutzverordnung veröffentlicht. Ein endgütliger Entwurf wurde nach 4 Jahren Verhandlungen im Dezember 2015 vorgestellt. Die neue Verordnung soll Europa auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters vorbereiten. Die Rechte der Bürger werden gestärkt um ihnen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben. Ein einheitlicher Rechtsrahmen ist vorgesehen und die vorherige Meldungen für die Unternehmen werden vereinfacht. Die Verordnung wird Anfang 2016 ratifiziert und 2018 in allen EU-Ländern in Kraft treten.

  2. Clever Cloud

    BEE SECURE wählte das Thema „Cloud Computing“, da es auf der einen Seite die Entwicklung des Gebrauchs der Informations- und Kommunikationstechnologien in unserer Gesellschaft am besten reflektiert und auf der anderen Seite „Cloud“ für die meisten User sehr abstrakt ist. Die Kampagne hat um Ziel das „Cloud Computing“ in seinen verschiedenen Facetten zu beleuchten: die positive Seiten samt ökonomischer, technologischer und legaler Aspekte, sowie die Risiken in Bezug auf private und vertrauliche Daten. Zu diesem Zweck wird BEE SECURE in regelmäßigen Abständen komplette Dossiers zu verschiedenen Themen (Der gesetzliche Rahmen der Cloud, Filesharing, Das Recht am Bild, Datenschutz, etc) veröffentlichen.

  3. Nationale Kommission für den Datenschutz

    Am 4. September 2015 hat die CNPD ihren Bericht für das Jahr 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz in Esch/Belval vorgestellt. Die Gesamtaktivität der CNPD wurde wie in den Vorjahren durch ein starkes Wachstum geprägt. Im vergangenen Jahr nahm die Datenschutzbehörde eine Rekordzahl von 207 Beschwerden, 2.192 Informationsanfragen und 999 Vorabgenehmigungen für Verarbeitungen entgegen, die besondere Risiken für die Privatsphäre der Bürger aufweisen können, wie die Überwachung am Arbeitsplatz. Auf europäischer Ebene war das Jahr 2014 nicht nur durch die Arbeit an der neuen Datenschutzverordnung (für die eine Einigung Ende 2015 geplant ist) geprägt, sondern auch durch zwei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union, welche einen direkten Einfluss auf die Arbeit der CNPD haben. Es handelt sich hierbei um das Urteil vom 8. April 2014 über die Vorratsdatenspeicherung und um das Urteil vom 13. Mai 2014 über das „Recht auf Vergessenwerden“ in den Online-Suchmaschinen.

  4. Europäische Datenschutzgruppe

    Le 15 juin 2015, le Conseil de l'Union européenne est parvenu à trouver un accord sur le projet de règlement relatif à la protection des données. Les autorités de protection des données européennes, réunies dans le groupe de travail "Article 29", saluent le fait que les trois institutions européennes - la Commission, le Parlement et le Conseil - sont maintenant prêtes à commencer les négociations en trilogue.

  5. Datenschutz-Workshop für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren

    Am 13. Juni hat die CNPD an der 4. Auflage des "Hack4Kids" im Kulturzentrum in Sandweiler teilgenommen. Über 100 Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren waren anwesend. Die Veranstaltung bestand aus vier Modulen von SECURITYMADEIN.LU, die in Zusammenarbeit mit Bildungs- und IT-Sicherheitsexperten (CIRCL, Code Club Luxembourg, CNPD, POST, LTETT) ausgeschafft wurden. Parallel dazu konnten die Kinder an anderen lustigen Aktivitäten wie Lichtmalerei oder an "Makey-Makey" teilnehmen. Dieses Spiel von BEE SECURE erlaubt es den Kindern mit Bananen Klavier zu spielen. Am Ende der Veranstaltung bekamen die Kinder ein besonderes Geschenk am Muttertag.

  6. Konferenz am 26. Juni 2015

    Am 26. Juni 2015 organisiert das OLDE ("Observatoire Luxembourgeois de Droit Européen") eine Konferenz mit dem Titel "Internet: libertés et restrictions" in der "cité judiciaire". Auf die Einleitung von Herrn Marc Jaeger (Präsident des OLDE) und die Rede von Herrn Félix Braz (Justizminister) folgen Präsentationen und ein Rundtischgespräch zum aktuellen Stand der Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene.

  7. Symposium am 30. Juni 2015

    Das Symposium « L'homme augmenté : de la science-fiction à la réalité » wird im Rahmen der Veröffentlichung des Buches « Les enjeux européens et mondiaux de la protection des données personnelles » unter der Leitung von Alain Grosjean organisiert. Nach den Grußworten von Rosario Grasso (Vorsitzender der Anwaltskammer) und Tine A. Larsen (Präsidentin der CNPD), werden der Philosoph Gaspard Koenig (Präsident des think-tank GenerationLibre) und Fabrice Parking (CEO der start-up IGNILIFE) Vorträge halten.

  8. "Cookie sweep"

    Die Artikel 29-Gruppe hat vor Kurzem die Ergebnisse einer Studie über die Nutzung von Cookies auf 478 Internetseiten aus Europa veröffentlicht. Trotz einer allgemein besseren Informationspolitik der Internetseiten, stellte die Arbeitsgruppe fest, daß Cookies oft noch ohne Einwilligung der Nutzer gesetzt werden.

  9. 10. Februar 2015

    Der Safer Internet Day wird weltweit unter dem Motto „Gemeinsam für ein besseres Internet“ („Let’s create a better Internet together“) gefeiert. Hinter der Idee steckt eine Initiative der Europäischen Kommission, um Menschen auf der ganzen Welt im Streben nach einem sichereren Umgang mit den neuen Medien zu unterstützen und zu verbinden. In Luxemburg ist BEE SECURE für die Koordinierung des Safer Internet Day verantwortlich. Deshalb finden zu diesem Anlass eine Reihe von Veranstaltungen und Schulungen statt.

  10. Konferenz am internationalen Datenschutztag

    Im Rahmen des Datenschutztages hat die Nationale Kommission für den Datenschutz, in Zusammenarbeit mit der APDL und Security made in Lëtzebuerg, eine Konferenz über die Herausforderungen der zukünftigen Datenschutzverordnung organisiert. Nach der Konferenz fand eine Diskussionsrunde zum Thema Risikoanalyse, u.a. im Zusammenhang mit Big Data, statt.

  11. 27. Januar 2015

    Am 27. Januar 2015 traf die Nationale Kommission für den Datenschutz den ehemaligen US-Handelsminister, Cameron Kerry, und den ehemaligen Minister für Medien und Kommunikation, Jean-Louis Schiltz. Bei dem Gespräch ging es vor allem um die zukünftige europäische Datenschutzverordnung und die Unterschiede der europäischen und amerikanischen Rechtsrahmen zum Schutz der Privatsphäre.

  12. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten (Richtlinie 95/46/EG) ist auf die Videoaufzeichnung mit einer Überwachungskamera anwendbar, die von einer Person an ihrem Einfamilienhaus angebracht wurde und auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet ist. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine Videoüberwachung, die sich auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten verarbeitet, kann nicht als eine „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ angesehen werden.

  13. Artikel 29-Datenschutzgruppe

    Le 25 novembre 2014, le groupe de l'article 29 réunissant les autorités de protection des données européennes a adopté des lignes directrices concernant l'implémentation de la décision de la Cour de Justice de l'Union européenne sur le "droit à l'oubli" (C-131/12).

  14. Nationale Kommission für den Datenschutz

    In der Sitzung vom 7. November 2014 hat der Regierungsrat die Ernennung von Tine A. Larsen (Juristin), Thierry Lallemang (Jurist) und Georges Wantz (Informatiker) als ordentliche Mitglieder der Nationalen Kommission für den Datenschutz (CNPD) bekannt gegeben. Frau Larsen übernimmt den Vorsitz des Kollegiums der CNPD.

  15. Publikation der CNPD und der Arbeitnehmerkammer

    Die Arbeitnehmerkammer und die CNPD haben zusammen eine Broschüre über die Überwachung am Arbeitsplatz veröffentlicht. Ziel dieser Publikation ist es, den Lesern die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Bereich näher zu bringen. Analysiert werden die verschiedenen Formen von Überwachung wie die Videoüberwachung, die Überwachung der Nutzung des EDV-Materials, des Internet oder von E-Mails, die Aufzeichnung von Telefongesprächen, die biometrischen Erkennungssysteme, die Geolokalisierung und die elektronischen Zutritts- und Arbeitskontrollen.

  16. Das Recht auf Vergessen

    Im Mai 2014 hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil das "Recht auf Vergessen" im Internet gestärkt. Laut diesem Urteil können Bürger der Europäischen Union, bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche, die Entfernung von Links aus der Ergebnisliste der Suchmaschine beantragen, wenn diese falsch oder nicht mehr relevant sind. Die populärsten Suchmachinen wie die von Google (Search) und Microsoft (Bing) haben ein Formular zu diesem Zweck ins Internet gestellt. Bedeutet das jetzt das jeder gemäss Gutdünken seine gesamten Spuren aus dem Internet entfernen kann? Die Antwort ist Nein, auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. In diesem Artikel wird erklärt was genau mit dem "Recht auf Vergessen" gemeint ist.

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