Aktuelles

Auf der folgenden Seite finden Sie nationale und internationale Neuigkeiten.

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  1. Konferenz am internationalen Datenschutztag

    Im Rahmen des Datenschutztages hat die Nationale Kommission für den Datenschutz, in Zusammenarbeit mit der APDL und Security made in Lëtzebuerg, eine Konferenz über die Herausforderungen der zukünftigen Datenschutzverordnung organisiert. Nach der Konferenz fand eine Diskussionsrunde zum Thema Risikoanalyse, u.a. im Zusammenhang mit Big Data, statt.

  2. 27. Januar 2015

    Am 27. Januar 2015 traf die Nationale Kommission für den Datenschutz den ehemaligen US-Handelsminister, Cameron Kerry, und den ehemaligen Minister für Medien und Kommunikation, Jean-Louis Schiltz. Bei dem Gespräch ging es vor allem um die zukünftige europäische Datenschutzverordnung und die Unterschiede der europäischen und amerikanischen Rechtsrahmen zum Schutz der Privatsphäre.

  3. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten (Richtlinie 95/46/EG) ist auf die Videoaufzeichnung mit einer Überwachungskamera anwendbar, die von einer Person an ihrem Einfamilienhaus angebracht wurde und auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet ist. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine Videoüberwachung, die sich auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten verarbeitet, kann nicht als eine „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ angesehen werden.

  4. Artikel 29-Datenschutzgruppe

    Le 25 novembre 2014, le groupe de l'article 29 réunissant les autorités de protection des données européennes a adopté des lignes directrices concernant l'implémentation de la décision de la Cour de Justice de l'Union européenne sur le "droit à l'oubli" (C-131/12).

  5. Nationale Kommission für den Datenschutz

    In der Sitzung vom 7. November 2014 hat der Regierungsrat die Ernennung von Tine A. Larsen (Juristin), Thierry Lallemang (Jurist) und Georges Wantz (Informatiker) als ordentliche Mitglieder der Nationalen Kommission für den Datenschutz (CNPD) bekannt gegeben. Frau Larsen übernimmt den Vorsitz des Kollegiums der CNPD.

  6. Publikation der CNPD und der Arbeitnehmerkammer

    Die Arbeitnehmerkammer und die CNPD haben zusammen eine Broschüre über die Überwachung am Arbeitsplatz veröffentlicht. Ziel dieser Publikation ist es, den Lesern die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Bereich näher zu bringen. Analysiert werden die verschiedenen Formen von Überwachung wie die Videoüberwachung, die Überwachung der Nutzung des EDV-Materials, des Internet oder von E-Mails, die Aufzeichnung von Telefongesprächen, die biometrischen Erkennungssysteme, die Geolokalisierung und die elektronischen Zutritts- und Arbeitskontrollen.

  7. Das Recht auf Vergessen

    Im Mai 2014 hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil das "Recht auf Vergessen" im Internet gestärkt. Laut diesem Urteil können Bürger der Europäischen Union, bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche, die Entfernung von Links aus der Ergebnisliste der Suchmaschine beantragen, wenn diese falsch oder nicht mehr relevant sind. Die populärsten Suchmachinen wie die von Google (Search) und Microsoft (Bing) haben ein Formular zu diesem Zweck ins Internet gestellt. Bedeutet das jetzt das jeder gemäss Gutdünken seine gesamten Spuren aus dem Internet entfernen kann? Die Antwort ist Nein, auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. In diesem Artikel wird erklärt was genau mit dem "Recht auf Vergessen" gemeint ist.

  8. Am 19. und 20. September 2014 im Gerichtshofs der Europäischen Union

    Am 19. und 20. September 2014 fand im großen Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshof ein Seminar statt, das vom Ausschuss "Privatsphäre und digitale Menschenrechte" der internationalen Union der Anwälte (Union Internationale des avocats - UIA) organisiert wurde. Folgende Themen wurden bei diesem Seminar behandelt: die jüngste Rechtssprechung des EuGH und des EGMR, die heiklen Fragen des territorialen Anwendungsbereich der europäischen Datenschutzgesetzgebung und der Datenübermittlung in Drittstaaten, die Frage wie die geplante Verordnung die Rechte der Personen verstärkt, die Sicherheitsanforderungen und Kriminalitätsbekämpfung im Finanz- und E-Commerce-Sektor, der Schutz von Bankdaten und der Grundsatz der Rechenschaftspflicht in der geplanten Verordnung.

  9. Agentur der EU für Grundrechte

    Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und der Europarat haben kürzlich in der Europäischen Konferenz der Datenschutzbehörden in Straßburg eine neue Ausgabe ihres Handbuchs zum europäischen Datenschutzrecht vorgestellt, die nunmehr in vier weiteren Sprachen erhältlich ist, darunter deutsch und französisch. Die zweite Ausgabe berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen im Datenschutzbereich, z. B. Beschlüsse im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und der Unabhängigkeit von Datenschutzbehörden.

  10. Spring conference in Strasbourg am 5. Juni 2014

    Le Conseil de l’Europe et la Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) ont organisé conjointement la Conférence européenne des autorités de protection des données à Strasbourg le 5 juin 2014. Le thème principal de cette "Spring conference" était la

  11. Microsoft s'est opposé à une décision de la justice américaine qui lui demandait de remettre des données stockées sur un de ses serveurs basés en Irlande dans le cadre d'une enquête criminelle sur un courriel d'un abonné. Selon le géant de

  12. "Recht auf Vergessen"

    Google stellte ein Formular ins Internet, mit dem Bürger der Europäischen Union die Löschung von Daten aus Ergebnislisten der Suchmaschine beantragen können. Dieses Verfahren wurde von Google online gestellt um das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 13. Mai 2014 im Fall C-131/12 (Google Vs Agencia Española de Protección de Datos) umzusetzen. Das Gericht hat bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen wie Google die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten. Die gezeigten Ergebnisse müssen demzufolge entfernt werden, wenn sie "in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen".

  13. Nationale Kommission für den Datenschutz

    Am Dienstag 27. Mai stellte die Nationale Kommission für den Datenschutz ihren Jahresbericht 2013 bei einer Pressekonferenz vor. Eine Rekordzahl von 177 Beschwerden und Anträgen auf Überprüfungen von Bürgern, 26 Untersuchungen, 2054 Vorabmeldungen - darunter 833 zwecks Vorabgenehmigung, 2077 Informationsanfragen, dies sind die Kernzahlen der CNPD für das vergangene Jahr. Das Jahr 2013 zeichnet sich durch eine sehr rege Tätigkeit aus, und war allgemein geprägt durch ein deutlich vermehrtes Aufkommen von komplexen und technologischen Dossiers, deren Umfang oft über die nationalen Grenzen hinaus reichte. Anlässlich ihres 10. Geburtstags organisierte die CNPD am Anfang des Jahres in ihren neuen Räumlichkeiten eine Konferenz des Vorsitzenden des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dean Spielmann.

  14. Europäischer Gerichtshof

    In einem mit Spannung erwarteten Entscheidung zum Rechtsstreit zwischen Google und der spanischen Datenschutzbehörde, hat der Europäische Gerichtshof entschieden dass die Suchmaschine unter Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus ihrer Ergebnisliste löschen muss. Der EuGH unterstrich dass die verschiedenen Interessen und Grundrechte in Fällen dieser Art sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssten. Von Belang sei beispielsweise auch, welches Interesse die Öffentlichkeit an den fraglichen Informationen habe.

  15. Datenschutzfolgenabschätzung

    Die CNPD begleitet die Aktivitäten der GIE Luxmetering, die sich entschieden hat ein "Privacy Impact Assessment" ("PIA" oder Datenschutzfolgenabschätzung) im Bereich des "smart metering" durchzuführen. Das PIA ist ein Werkzeug für Unternehmen, um an Hand umfangreicher Analysen mögliche Datenschutzrisiken festzustellen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Beim PIA, das Anfang 2014 begann, ist die CNPD nicht nur für die Überprüfung zuständig, sondern hat auch eine verbindende Rolle und trägt zur Übertragung von bestehenden internationalen Erfahrungen bei.

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