Aktuelles

Auf der folgenden Seite finden Sie nationale und internationale Neuigkeiten.

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  1. Umzug der CNPD

    Ab dem 6. Dezember 2012 befinden sich die Büros der Nationalen Kommission für den Datenschutz (CNPD) im neuen Verwaltungsgebäude des Staates in Esch-Belval. Die neue Adresse ist: 1, avenue du Rock’n’Roll in L-4361 Esch-sur-Alzette. Telefon-und Faxnummern bleiben unverändert.

  2. Gesetzentwurf Nr. 6418

    Die Nationale Kommission hat Stellung genommen zum Gesetzentwurf Nr. 6418 betreffend die Organisation des Strafregisters und den Austausch von Informationen aus dem Strafregister zwischen den EU-Mitgliedstaaten und zur Änderung der Strafprozessordnung. In ihrer Stellungnahme hat sie sich beschränkt auf die Bestimmungen zur Austellung des Führungszeugnisses 2 und auf die Datenverarbeitung, die entsteht durch die Auszüge des Strafregisters der Verwaltungen, der öffentlichen Einrichtungen und der Arbeitgeber des privaten Sektors.

  3. Facebook s'insurge contre le projet de règlement général sur la protection des données de la Commission européenne. Le réseau social rejette, entre autres, le droit à l'oubli, le principe du "privacy by default" et l'obligation de notifier des violations de sécurité

  4. Le Contrôleur européen de la protection des données (CEPD) a adopté un avis sur le cloud computing en réponse à la communication de la Commission européenne intitulée "Exploiter le potentiel de l'informatique en nuage en Europe", dans laquelle la Commission propose

  5. La Federal Trade Commission (FTC) américaine veut faire avancer la standardisation du "Do Not Track" (DNT) par le world wide web consortium (W3C). S'il n'existe pas de possibilité pour les consommateurs d'utiliser cette fonction au début de l'année suivante, le FTC

  6. Le 16 octobre 2012, la Commission nationale a eu une réunion de travail avec Monsieur le Président Nico Hoffmann, Monsieur Guy Goedert (Administrateur-Chargé de direction) et Madame Aline Rosenbaum (Juriste) de l'Union Luxembourgeoise des Consommateurs. Les participants ont fait le tour

  7. Änderung der Datenschutzbestimmungen

    Google wurde von den europäischen Datenschutzbehörden aufgefordert seine am 1. März eingeführten Datenschutzbestimmungen zu ändern. Die französiche Kontrollbehörde CNIL hat die gemeinsamen Ergebnisse der Ermittlungen zur neuen Regelung vorgelegt. Die 27 EU-Datenschützer empfehlen dem US-Konzern seine Nutzer besser zu informieren und ihnen mehr Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten durch die verschiedenen Google-Dienste zu gewähren. Ausserdem soll der US-Konzern seine Regelungen ändern, um eine übermäßige Ansammlung von Daten zu verhindern.

  8. Konferenz des Institut grand-ducal

    L’Institut grand-ducal organise une conférence publique intitulée "Zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Aufgabe der Archive im 21. Jahrhundert." en présence du Dr. Michael Hollmann, Président des Archives fédérales d’Allemagne. La conférence, qui se fera en langue allemande, aura lieu le mardi

  9. ERA-Konferenz vom 5. bis 6. November in Trier

    Eine Konferenz zum Datenschutz im europäischen Strafrecht wird von der Europäischen Rechtsakademie in Zusammenarbeit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten in Trier vom 5. bis 6. November 2012 organisiert. Die Reform des europäischen Datenschutzes sieht neben einer EU-Verordnung für allgemein gültige Datenschutzregeln eine zusätzliche Richtlinie mit speziellen Vorschriften für den Strafverfolgungsbereich vor. Diese Konferenz bietet den Teilnehmern eine Gelegenheit mehr über die Maßnahmen in diesem Bereich zu erfahren. Die Konferenz wird die Teilnehmer ebenfalls über die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit den "PNR" (Passenger Name Record) und der Vorratsdatenspeicherung informieren.

  10. Le groupe de travail "Article 29" a adopté un deuxième avis sur le paquet législatif sur la protection des données présenté par la Commission européenne le 25 janvier dernier. L'avis est plus détaillé que celui du 23 mars 2012, qui constituait

  11. Dans le cadre de la campagne "NOT FUNNY BEE FAIR" de BEE SECURE, un concours est organisé sur le sujet "La discrimination sur Internet et par télphone mobile". Ce concours a comme objectif d'inciter les jeunes à réfléchir avant de

  12. Bericht der irischen Datenschutzbehörde

    Die irische Datenschutzbehörde hat die Resultate seiner Untersuchung von Facebook am 21. September vorgestellt. Die meisten Empfehlungen habe Facebook zur vollster Zufriedenheit der Behörde umgesetzt, heißt es im Prüfbericht. Das gelte vor allem für die Bereiche Transparenz, Privatsphäre-Einstellungen und Löschfristen. In einem Punkt geht Facebook sogar über die Empfehlungen hinaus: die Gesichtserkennung in der Europäischen Union wurde vorerst abgeschaltet und die gesammelten biometrischen Informationen sollen gelöscht werden. Das soziale Netzwerk hat ebenfalls bei der Kontrolle der Gruppenmitgliedschaften nachgebessert. Nun ist es nicht mehr möglich einen Nutzer ohne seine Zustimmung als Gruppenmitglied zu kennzeichnen.

  13. Selon CASES, le portail de la sécurité de l'information du Luxembourg, "une vulnérabilité hautement critique a été découverte dans Internet Explorer 7 et 8. L'exploitation réussie de cette vulnérabilité autorise l'attaquant à prendre le contrôle de la machine victime. La vulnérabilité

  14. Die ABBL (Luxemburger Bankenvereinigung) und die EBF (European Banking Federation) haben am 11. September, respektiv am 22. Mai zu den Datenschutz-Reformvorschlägen Stellung bezogen, die am 25. Januar 2012 von der EU-Kommission vorgestellt wurden. Am 28. März 2012 hat der Minister für Kommunikation und Medien eine nationale Konsultation eröffnet, in der er jede interessierte Person dazu einlädt die Modernisierung des EU-Datenschutzrechts zu kommentieren.

  15. Facebook und Privatsphäre

    Datenschutzbeauftragte aus mehreren europäischen Ländern befassen sich derzeit mit der umstrittenen automatischen Gesichtserkennung von Facebook. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat seine Untersuchung zu diesem Thema, die vor einem Jahr begann, wieder aufgenommen. Er ist nach wie vor der Meinung, dass die bestehende Datenbank gegen das europäische Recht verstößt. Die norwegische Datenschutzbehörde hat ebenfalls eine Untersuchung wegen der Gesichtserkennung gegen Facebook eingeleitet. Sie hat beschlossen einen Fragebogen an das Unternehmen zu versenden, um herauszufinden welche Daten auf ihren Servern gespeichert werden.

  16. Deutschland fordert mehr nationalen Spielraum bei der Schaffung der neuen europäischen Datenschutzverordnung, damit sich Behörden nicht denselben Regeln unterwerfen müssen wie private Unternehmen. Hintergrund dieser Forderung ist die Bundestagsentscheidung zum Meldegesetz vom Juli, wonach Daten von Bürgern an Unternehmen weitergegeben werden

  17. Die Fedil (Business Federation Luxembourg) hat zu den Datenschutz-Reformvorschlägen Stellung bezogen, die am 25. Januar 2012 von der EU-Kommission vorgestellt wurden. Am 28. März 2012 hat der Minister für Kommunikation und Medien eine nationale Konsultation eröffnet, in der er jede interessierte Person dazu einlädt die Modernisierung des EU-Datenschutzrechts zu kommentieren.

  18. Vom 20. bis 21. September in Trier

    Das Seminar "Der Vorschlag für eine europäische Datenschutzverordnung - eine Stärkung des Datenschutzes in der EU?" wird von der Europäischen Rechtsakademie in Zusammenarbeit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten in Trier vom 20. bis 21. September 2012 organisiert. Das Programm befasst sich mit den wichtigsten Änderungen der europäischen Datenschutzreform, die momentan im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert werden, nachdem die Kommission am 25. Januar 2012 seine Vorschläge präsentiert hat. Das Seminar richtet sich nicht nur an nationale und europäische Justizbeamten, an andere Juristen aus dem öffentlichen Sektor und an  Rechtspraktiker, die im Bereich des Datenschutzes tätig sind, sondern auch an Datenschutzbeauftragte, die an der Entwicklung des Rechtsrahmens in diesem Bereich interessiert sind.

  19. Arbeitsdokument der europäischen Datenschutzgruppe

    Die Artikel 29-Datenschutzgruppe hat ein Arbeitsdokument zum Thema Cloud Computing veröffentlicht. Darin präzisiert sie den geltenden Rechtsrahmen für Anbieter solcher Dienste und ihre Kunden. Außerdem hat sie Fragen analysiert im Zusammenhang mit dem Datenschutz und den Pflichten der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die im Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) aktiv sind. Zu den Hauptrisiken des Cloud Computing gehören laut der Arbeitsgruppe der Mangel an Kontrolle der Kunden über die persönlichen Daten und unzureichende Informationen der Anbieter über die Details der Datenverarbeitung.

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